Finanzielle Hilfen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich können finanzielle Fördermittel bei den Gesetzlichen Krankenkassen beantragen. Die Grundlage ist § 20h SGB V und der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung. Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V“ vom 10. März 2000 in der Fassung vom 27. August 2020.Es wird bei der finanziellen Förderung unterschieden zwischen der pauschalen Förderung (im Gesetz „kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“ genannt) und der Projektförderung („kassenindividuelle Förderung“). Die Einzelheiten der Antragstellung werden im Folgenden erläutert. Falls Sie Rat beim Beantragen von Fördermitteln brauchen, können Sie sich gerne an die Selbsthilfe-Kontaktstelle wenden.

Pauschalförderung („kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“)

Die Pauschalförderung wird bei der GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen, der gemeinsamen Stelle der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen, beantragt. Die Antragsunterlagen finden Sie auf der unten angegebenen Website der GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen.

Antragsfrist: Der Antrag auf pauschale Mittel ist bis zum 31. März des laufenden Jahres zu stellen. Diese Antragsfrist gilt nicht für Selbsthilfegruppen, die während des laufenden Jahres neu gegründet werden. Diese Gruppen können bis zum 31.08. des Antragsjahres einen Förderantrag stellen, wenn sie bereits drei Monate bestehen und die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Gruppen, die schon einmal einen Antrag auf Selbsthilfeförderung gestellt haben, bekommen gegen Ende des jeweiligen Förderjahres automatisch die neuen Antragsunterlagen per Post zugesandt.

Seit dem Förderjahr 2017 können Selbsthilfegruppen eine 2. Förderung für ungeplante oder zusätzliche Kosten erhalten. Gefördert werden können Selbsthilfegruppen (SHG), die bereits einen fristgerechten ersten Antrag im Förderjahr gestellt haben und dieser positiv beschieden wurde und bei denen die Fördervoraussetzungen weiterhin bestehen. Gefördert werden können SHG, die nachweislich zusätzliche Ausgaben zum Erstantrag haben, die nicht mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, Spenden oder Rücklagen finanziert werden können und zur Zeit des Erstantrags nicht abzusehen waren. Die Antragsfrist für die 2. Förderung ist der 31.08. des Förderjahres.

Die Adresse für die Antragstellung lautet:
GKV-Selbsthilfeförderung Hessen, Postfach 1533, 61285 Bad Homburg,
Internet: www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de

Projektförderung („kassenindividuelle Förderung“)

Anträge auf eine Projektförderung (die sog. „kassenindividuelle Förderung“) können zusätzlich zur pauschalen Förderung gestellt werden. Die Projektförderung ist bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Im Einzelnen sind das die folgenden Krankenkassen: AOK Hessen, BKK Landesverband Süd, IKK classic, Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt am Main und der Verband der Ersatzkassen e.V. (VdEK), Landesvertretung Hessen. Die Namen und Telefonnummern der zuständigen Ansprechpartner sind in der Adressensammlung auf der oben genannten Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen aufgeführt. Anträge können in der Regel während des ganzen Jahres gestellt werden. Anträge müssen mindestens einen Monat vor Durchführung eines Projektes gestellt werden, damit eine Förderung bewilligt werden kann. Eine nachträgliche Erstattung von Kosten wird ausgeschlossen.

Einige der im Dachverband VdEK zusammengeschlossenen Ersatzkassen haben sich zum Zweck der Projektförderung zur Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen zusammengeschlossen. Es handelt sich um die Techniker Krankenkasse TK und die Hanseatische Krankenkasse HEK. Die Adresse lautet: Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen, c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (VdEK), Landesvertretung Hessen, Walter-Kolb-Str. 9-11, 60594 Frankfurt, Tel.: 069/962168-0, E-Mail: LV-Hessen@vdek.com, Internet: http://www.vdek.com/LVen/HES/Vertragspartner/selbsthilfe/projektfoerderung.html.
Hier braucht man also nur einen Antrag zu stellen. Ein Formular dazu findet man auf der angegebenen Internetseite.

Selbsthilfegruppen, die ihren Sitz in Hessen haben, können darüber hinaus einen Antrag auf kassenindividuelle Förderung zusätzlich bei der Landesgeschäftsstelle Hessen der BARMER stellen. Ansprechpartner bei der BARMER: Thomas Steingass, Erlenstr. 2, 60325 Frankfurt, Tel.: 0800-333004 352-218, Mail: thomas.steingass@BARMER.de. Die Antragsunterlagen der BARMER erhalten Sie nach Rücksprache mit Herrn Steingass.

Die AOK Hessen bietet neben der allgemeinen Projektförderung auch eine Schwerpunktförderung für Selbsthilfegruppen an, die sich mit Themen von Kindern und Jugendlichen bei chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen oder mit der Pflege von erkrankten/behinderten Angehörigen (auch bei Alzheimer oder Demenz) beschäftigen. Anträge können während des ganzen Jahres eingereicht werden, müssen jedoch spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingegangen sein. Das Projekt darf erst begonnen werden, wenn eine Genehmigung vorliegt. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist ausnahmsweise nach vorheriger Absprache möglich. Voraussetzung für die Abrechnung ist ein Verwendungsnachweis und eine Belegliste mit angehängten Rechnungskopien. Diese sind spätestens sechs Wochen nach der Durchführung bzw. Beendigung des Projekts bei der AOK Hessen einzureichen. Rechnungen, die nach dem 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden, können nicht mehr erstattet werden. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Website der AOK: https://hessen.aok.de/inhalt/aok-foerdert-die-selbsthilfe/.

Die IKK classic weist ebenfalls auf die Möglichkeit zur Projektförderung hin. Auf ihrer Internetseite stellt sie detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen bereit. Anträge können während des ganzen Jahres gestellt werden. Damit der Antrag für eine individuelle Förderung rechtzeitig genehmigt werden kann, sollte er spätestens einen Monat vor Projektbeginn eingereicht werden. Vordrucke zur Projektförderung für Selbsthilfegruppen in Hessen gibt es im Internet unter www.ikk-classic.de/oc/de/leistungserbringer/selbsthilfe/hessen.

Von den übrigen gesetzlichen Krankenkassen (BKK, Knappschaft) liegen keine Antragsunterlagen zur Projektförderung vor. Ansprechpartner der einzelnen Krankenkassen sind verzeichnet unter
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de/ansprechpartner/ii-projektfoerderung/